Impfkonzept

Walter Roeb-Rienas 02.04.2021

Hier mein Vorschlag eines Konzeptes zur Vereinfachung und Beschleunigung der Covid-19-Impfung

Das Ziel dieses Impfkonzeptes ist,

  • dass die Impfung einer sehr großen Zahl von Personen in einer möglichst kurzen Zeit weitgehend störungssicher im Sinne einer ‚Massenimpfung‘ erfolgen kann,
  • dass die Logistik der Durchführung an die – voraussichtlich schwankende – Anzahl der täglich verfügbaren Impfdosen angepasst werden kann,
  • dass die konsequente und einheitliche Anwendung der Priorisierungsregeln anwendbar ist,
  • dass die Durchführung der Impfung dem individuellen Hilfebedarf der Impflinge (z. B. bei mentaler oder körperlicher Behinderung oder Erkrankung und / oder Einschränkung der Mobilität) gerecht wird,
  • dass den medizinischen und rechtlichen Anforderungen einer Massenimpfung Rechnung tragen wird,
  • dass den Impflingen in der Vorbereitung der Impfung die Regeln, Bedingungen, Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Teilprozesse in verständlicher Weise vermittelt werden und
  • dass durch eine zuverlässige zentrale Terminierung und eine zügige, störungsarme und unkomplizierte Vorgehensweise in den Impfstätten die Abstandsregeln sicher eingehalten werden können und es nicht zu langen Warteschlangen bzw. einem Gedränge vor oder in den Impfstäten kommt.

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen bei der Entwicklung der Software Berücksichtigung finden.

Der logistische Kern des Konzeptes ist

– 1. die Vorbereitung zur Impfung einerseits (Information, Aufklärung Erhebung der indikationsrelevanten Merkmale, Zustimmungserklärung etc.) und die Applikation des Impfstoffes andererseits räumlich, zeitlich und logistisch zu trennen,

– 2. die Einschaltung einer bedarfsweise von dem Impfling zu bestimmenden Vertrauensperson zur Unterstützung hilfsbedürftiger Impflinge und zur strategischen Entlastung der Impfärzte zu nutzen,

– 3. Nutzung einer geeigneten interaktiven Software zur Unterstützung des gesamten Prozessablaufes.

Konzept

  1. Die Vorbereitung zur Impfung (Information, Aufklärung, Erhebung von indikationsrelevanten Merkmalen; Zustimmungserklärung etc.) und die Applikation des Impfstoffes werden zeitlich, räumlich und logistisch getrennt.
  2. Die Vorbereitung erfolgt durch den Impfling – bei Bedarf – in Zusammenarbeit mit einer von dem Impfling zu bestimmenden geeigneten Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip) unter Nutzung eines interaktiven Anwendungsprogramms.
  3. Als Vertrauensperson kommen folgende Personen in Betracht:
    • (Ehe-)Partner*In
    • Verwandte ersten oder zweiten Grades
    • im gleichen Haushalt lebende Personen
    • gesetzliche Betreuer
    • Mitarbeiter*in von Pflegediensten
    • Sozialarbeiter*in von Betreuungsdiensten
    • Andere Person, die sich als geeignet ausweisen kann
    • Hausarzt / Hausärztin
  4. Anforderung an die Vertrauensperson
    • Sprachkompetenz in der Muttersprache des Impflings
    • Fester Wohnsitz und geeigneter Ausweis zu Identifikation
    • Kompetenz im Umgang mit einem PC / Notebook mit Kamera und dem Anwendungsprogramm
  5. Die Vorbereitung erfolgt mit Hilfe eines PC-Anwendungsprogramms, welches – wenn möglich ohne Zeitdruck in der häuslichen Umgebung des Impflings – gegebenenfalls zusammen/gleichzeitig von dem Impfling und der Vertrauensperson ‚abgearbeitet‘ wird.
  6. Das Anwendungsprogramm stellt eine Verbindung zu einem zentralen Server her, in dem Meldedaten und andere Daten (Versicherungsstatus, Hausärzte, Kliniken, Pflegedienste etc.) hinterlegt sind und der die eingegebenen Daten speichert und verarbeitet.
  7. Der Impfling [und die Vertrauensperson] identifizieren sich mit ihren Personalausweisen mit einer sicheren Identifikationsmethode (z. B. wie sie für die Anmeldung als Kunde für eine Autovermietung bereits bekannt und üblich ist)
  8. Der Impfling arbeitet das Anwendungsprogramm ab [und wird dabei von der Vertrauensperson unterstützt und gegebenenfalls instruiert].
  9. Das Anwendungsprogramm enthält eine leicht zu bedienende interaktive Oberfläche mit der Möglichkeit der Datenerhebung und der Einspielung von Kurzvideos zur gezielten Aufklärung, die in Abhängigkeit von den eigegebenen Daten ausgewählt werden können.
  10. Zwischen den Videos werden von dem Impfling zu beantwortende Fragen eingespielt, anhand deren kontrolliert wird, ob der Impfling die Inhalte verstanden hat. [Zusätzlich werden  in dem Aufklärungsprozess Fragen an die Vertrauensperson eingestreut, die jeweils bestätigt, dass der Impfling das Programm korrekt bedient und den inhaltlichen Duktus verstanden hat.]
  11. Mit dem Anwendungsprogramm werden sämtliche indikationsrelevanten Fragen zur Auswahl des Impfstoffes bzw. zur Kontraindikation der Impfung oder sonstigen Vorbehalten abgefragt, die ein Impfarzt vor einer Impfung stellen würde.
  12. Mit dem Anwendungsprogramm werden sämtliche Fragen zur Mobilität des Impflings, seiner Transportfähigkeit sowie den Bedingungen, die zur Terminierung und Ortswahl der Impfstätte erforderlich sind, abgefragt.   
  13. Nach der interaktiven Aufklärung bestätigt der Impfling [und gegebenenfalls die Vertrauensperson], dass die Aufklärung vollständig abgeschlossen ist und dass sämtliche offenen Fragen beantwortet sind.
  14. Nach dieser Bestätigung erklärt der Impfling seine Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise und zur Impfung. [Die Zustimmung wird – falls erforderlich – von der Vertrauensperson nach erneuter Identifikation bestätigt].
  15. Falls keine Kontraindikation oder sonstige außergewöhnliche Bedingungen vorliegen, erhält der Impfling ein ausdruckbares ‚Impfticket‘ oder einen entsprechenden Barcode als Berechtigungsausweis für den Impfstoff. Das Impfticket weist die für die Priorisierung relevanten Informationen aus.
  16. Die erhobenen Daten werden in dem verknüpften Server verarbeitet und dienen als Grundlage für die Auswahl der zuzuweisenden Impfstätte und die Terminierung der Einladung unter Berücksichtigung der Priorisierung und der verfügbaren Impfstoffe in den Impfstätten.
  17. Die Applikation des Impfstoffes erfolgt nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen im Regelfall ‚am Fließband‘ ohne weitere Aufklärung und Zustimmungserfordernisse in einem Impfzentrum – selbstverständlich mit der Gewährleistung der anschließenden Beobachtungszeit.
  18. Der Impfling kann nach der Impfung eine Bescheinigung über die Impfung erhalten.
  19. Im Bedarfsfall wird der Hausarzt von dem ‚System‘ informiert, wenn die Notwendigkeit einer vorherigen individuellen ärztlichen Intervention erkannt wird.
  20. Der Hausarzt ist verpflichtet in diesen Sonderfällen zu intervenieren.

Vorteile dieses Konzeptes:

  • Der Impfling wird – sofern er nicht ausdrücklich auf eine solche Unterstützung verzichtet – von einer selbst zu bestimmenden Person seines Vertrauens betreut und in dem gesamten Prozess, insbesondere in der Bewältigung der formalen und logistischen Anforderungen, unterstützt.
  • Die angepasste Audiovisuelle Information und Aufklärung der Impflinge ist leichter verständlich als ‚zu unterzeichnender kleingedruckter Pappierkram‘; die Kenntnisnahme und das Verständnis der notwendigen Informationen wird durch das Anwendungsprogramm und gegebenenfalls mit der Begleitung durch eine vertrauensvolle Hilfsperson (vergleichbar im Sinne einer notariellen Bestätigung) verifiziert und kontrolliert, so dass die Zustimmung des Impflings rechtlich sehr belastbar ist.
  • Die Hausärzte werden entlastet und nur mit den Fällen befasst, in denen eine besondere Indikation für eine ärztliche Intervention besteht oder wenn die Betreuung durch eine Vertrauensperson nicht möglich ist oder versagt.
  • Die Aufklärung und die Abfrage der relevanten Daten werden einheitlich durchgeführt.
  • Die Impfstätten werden von der Aufgabe der Aufklärung und Zustimmungserklärung entlastet; der Dokumentationsaufwand wir minimiert.
  • Die Applikation des Impfstoffes wird erheblich beschleunigt; sie kann sehr zügig in einem Impfzentrum erfolgen und wird nicht durch zeitaufwändige Aufklärung und Zustimmungserfordernisse verzögert.
  • Die Priorisierung erfolgt nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien und ist weitestgehend unabhängig von einer subjektiven Bewertung.
  • Das Unterlaufen der Priorisierungsregeln durch ‚Vordrängler‘ wird weitgehend verhindert.
  • Die zeitliche und logistische Trennung von Aufklärung und Zustimmung einerseits und Applikation des Impfstoffes andererseits erlaubt eine flexiblere Terminierung der Applikation unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit der Impfstoffe in den Impfzentren.
  • Die Logistik der Planung, Impfstoffbeschaffung, Lagerung und Zubereitung in den Impfzentren wird erheblich vereinfacht.